AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 25.03.2021
1. GELTUNG
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Erler Andrä (AE-Werbetechnik) und dessen Auftraggeber. Mit Unterfertigung der Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit auf die Dauer der Geschäftsbeziehung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragsnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsverbindungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. AUFTRAG
Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Der Auftraggeber erklärt hinsichtlich sämtlicher dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen allein und rechtsgültig verfügungsberechtigt zu sein.
Andrä Erler übernimmt somit hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen, keinerlei Haftung. Andrä Erler wird vom Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.
3. URHEBERRECHT
Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (URHG) auf das Auftragsverhältnis gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftragsgebers begründet kein Miturheberrecht. Andrä Erler ist zur Anbringung des Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Demnach verbleiben alle Rechte für die durchgeführte Bearbeitung bei Erler Andrä. Unabhängig von der hinsichtlich des Auftrages vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten für den Auftraggeber (Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer, Nutzungshäufigkeit) behält es sich Erler Andrä ausdrücklich vor, die im Zuge des Auftrages erstellten Dienstleistungen zum Zwecke der Präsentation und Teilnahme an Wettbewerben sowie zu Referenzzwecken unentgeltlich und uneingeschränkt zu verwenden. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente ist Erler Andrä, nicht der Auftraggeber, anmeldeberechtigter Urheber. Alle Rechte für die erstellten Arbeiten bleiben bei Erler Andrä. Die Nutzung der im Auftrag gegebenen Leistungen in Österreich unterliegt keiner Mengenbegrenzung im Hinblick auf den vereinbarten und beauftragten Nutzungszweck.
Digitale Daten dürfen ohne Zustimmung von Erler Andrä nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verfälscht werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (mit Ausnahme an Produktionsbetriebe wie Drechslereien, Tischlereien, Werbeagenturen etc.) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Erler Andrä nicht erlaubt. Die an Produktionsbetriebe übermittelten Daten müssen nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten von diesen Produktionsbetrieben entweder an den Kunden bzw. an Erler Andrä retourniert werden. Der für die einzelnen Aufträge geltende Nutzungsumfang wird bei Auftragserteilung grundsätzlich festgelegt. Wurden über den Nutzungszweck und Nutzungsumfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt das oben vereinbarte. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfange genutzt werden. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht Erler Daniel ein Auskunftsanspruch zu. Will der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages erarbeitete oder gestaltete Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes.
Wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, bedarf es zusätzlich der Einräumung des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten (z.B. offene Dateien), erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung (ausgenommen sind Bildschirm optimierte Daten wie zB jpgs und PDFs). Die Einräumung all dieser Rechte darf von Erler Andrä nicht verwehrt werden, wenn Erler Andrä ein angemessenes Honorar, das auch den Verdienstentgang durch Wegfall zukünftiger Aufträge berücksichtigt, geboten wird. Da der Urheberschutz und die gesetzlich geregelte Dauer der Nutzungsrechte über die Auftragsdauer hinaus gelten, erlöschen Ansprüche, die sich aus Nutzungsvereinbarungen ableiten, erst mit dem Ende der gesetzlichen Schutzdauer und gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner über.
4. LASERARBEITEN – GRAVIEREN – SCHNEIDEN – TEXTILVEREDELUNGEN ETC.
Bei Aufträgen, die die Bearbeitung von Materialien mittels Laser oder ähnlichem betreffen werden zunächst Muster angefertigt, die vom Auftraggeber freizugeben sind. Die Fertigung erfolgt aufgrund des freigegebenen Musters, wobei die Erstellung von Mustern kostenpflichtig ist. Materialtests werden pauschal verrechnet. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass durch den Einsatz von Laser und Textilveredelungsmaschinen, ob durch gravierenl, schneiden oder besticken Veränderungen am zu behandelnden Material auftreten können. Schmauchspuren, Materialverfärbungen, oder andere Veränderungen können auftreten, die sich auch vom Muster – abhängig vom verwendeten bzw. gelieferten Material – unterscheiden können. Diese Veränderungen beinhalten keinen Reklamationsgrund und dafür übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5. LEISTUNG
Alle Leistungen von Erler Andrä erfolgen gegen Entgelt. Von der Leistung umfasst sind die im schriftlichen Auftrag genau festgelegten und definierten Leistungen. Sämtliche darüber hinausgehend gewünschten und allenfalls gesondert in Auftrag gegebenen Leistungen sind gesondert zu honorieren. Sollten für die Honorierung dieser Leistungen keine Vereinbarungen getroffen werden, so gilt ein Stundensatz von Euro 82,50 (exkl. gesetzlicher Mwst.) für einen Mitarbeiter und ein Stundensatz von Euro 120,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) für eine Maschinenstunde (jeglicher Art) als vereinbart. Informationen, notwendige Muster und technische Voraussetzungen die für die Auftragserfüllung notwendig sind, sind vom Auftraggeber unentgeltlich und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen der Leistungserfüllung, welche aufgrund des Nichtvorhandenseins dieser Voraussetzungen entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Erler Andrä, sondern beim Auftraggeber. Entscheidungen über vorgelegte Zwischenergebnisse sind prompt zu treffen. Erler Andrä ist nicht verpflichtet Teilausführungen eines Gesamtauftrages auszuführen und eine Unterbrechung der Arbeit zu akzeptieren. Dem Zeitpunkt der Mitteilung von Erler Andrä an den Auftraggeber, dass die entsprechende vereinbarte Leistung erbracht wurde und zur Übergabe an den Auftraggeber bereitsteht, gilt als Erfüllung der beauftragten Leistung und löst die Fälligkeit des vereinbarten Honorars aus.
6. ÜBERGABE – LEISTUNGSFRIST
Erler Andrä verpflichtet sich, den Übergabetermin des zu schaffenden Werkes gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistungen nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform. Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen und Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Übergabetermine, erhebliche Unterbrechungen entbinden Erler Andrä vom vereinbarten Liefertermin.
7. HAFTUNG
Die Haftung von Erler Andrä trifft die Pflicht, den Erler Andrä erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Erler Andrä haftet nicht für Fehler die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit hat Erler Andrä bis zur Höhe des Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen. Ein darüber hinaus gehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch Erler Andrä verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich Erler Andrä unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt Erler Andrä keine Haftung. Ebenso haftet Erler Andrä nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindestens angeboten wurde. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Erler Andrä unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen, Materials und Ähnlichem des Kunden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
8. HONORAR UND FÄLLIGKEIT
Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Im Zweifel bzw. für Leistungen, die nicht explizit im Auftrag angeführt sind, gilt ein Mitarbeiterstundensatz von Euro 82,50 (exkl. gesetzlicher Mwst.) und ein Maschinenstundensatz von Euro 120,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) als vereinbart. Das Gesamthonorar ist spätestens mit der durch Erler Andrä angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 12% Zinsen p.a. als vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist Erler Andrä nicht verpflichtet weitere Leistungen bis zur Begleichung dieses aushaftenden Betrages zu erbringen.
9. AUFTRAGSDAUER – ERFÜLLUNG – KÜNDIGUNG
Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Rahmen- oder Betreuungsverträge enden mit dem vertraglich vereinbarten Datum. Erler Andrä ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob vernachlässigt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktrittes und Setzen einer 14-tägigen Nachfrist voraus.
10. ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Hall in Tirol vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechtsbeziehung wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.
11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.