AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 25.03.2021

1. GELTUNG

Diese allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Erler Andrä (AE-Werbetechnik) und dessen Auftrag­geber. Mit Unter­fertigung der Auftrags­erteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen als integrierenden Bestand­teil ausweist, anerkennt der Auftrag­geber deren Gültigkeit auf die Dauer der Geschäfts­beziehung. Entgegen­stehende Geschäfts­bedingungen des Auftrag­gebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftrags­nehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäfts­verbindungen“ abweichende oder diese ergänzende Verein­barungen bedürfen der Schriftform.

2. AUFTRAG

Aufträge können sowohl als Einzel­auftrag als auch innerhalb von Rahmen­verein­barungen erteilt werden. Der Auftrag­geber erklärt hinsichtlich sämtlicher dem Auftrag­nehmer zur Verfügung gestellter Daten und Unter­lagen allein und rechts­gültig verfügungs­berechtigt zu sein.

Andrä Erler übernimmt somit hinsichtlich der Verletzung von Urheber­rechten der vom Auftrag­geber zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen, keinerlei Haftung. Andrä Erler wird vom Auftrag­geber dies­bezüglich schad- und klaglos gehalten.

3. URHEBERRECHT

Die Anwendung der Bestimmungen des Urheber­rechts­gesetzes (URHG) auf das Auftrags­verhältnis gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftrags­gebers begründet kein Mit­urheber­recht. Andrä Erler ist zur Anbringung des Namens, Firmen­wortlautes oder Logos in zurück­haltender aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Demnach verbleiben alle Rechte für die durch­geführte Bearbeitung bei Erler Andrä. Unabhängig von der hinsichtlich des Auftrages vereinbarten Nutzungs­möglich­keiten für den Auftrag­geber (Nutzungs­gebiet, Nutzungs­dauer, Nutzungs­häufigkeit) behält es sich Erler Andrä ausdrücklich vor, die im Zuge des Auftrages erstellten Dienst­leistungen zum Zwecke der Präsentation und Teilnahme an Wettbewerben sowie zu Referenz­zwecken unentgeltlich und uneingeschränkt zu verwenden. Enthalten Vorschläge patent­fähige Elemente ist Erler Andrä, nicht der Auftrag­geber, anmelde­berechtigter Urheber. Alle Rechte für die erstellten Arbeiten bleiben bei Erler Andrä. Die Nutzung der im Auftrag gegebenen Leistungen in Österreich unterliegt keiner Mengen­begrenzung im Hinblick auf den vereinbarten und beauftragten Nutzungszweck.

Digitale Daten dürfen ohne Zustimmung von Erler Andrä nicht verviel­fältigt, bearbeitet oder verfälscht werden. Eine Weiter­gabe der Daten an Dritte (mit Ausnahme an Produktions­betriebe wie Drechslereien, Tischlereien, Werbe­agenturen etc.) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Erler Andrä nicht erlaubt. Die an Produktions­betriebe übermittelten Daten müssen nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten von diesen Produktions­betrieben entweder an den Kunden bzw. an Erler Andrä retourniert werden. Der für die einzelnen Aufträge geltende Nutzungs­umfang wird bei Auftrags­erteilung grundsätzlich festgelegt. Wurden über den Nutzungs­zweck und Nutzungs­umfang keine Verein­barungen getroffen, gilt das oben vereinbarte. Der Auftrag­geber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die vertrags­gegen­ständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im verein­barten Umfange genutzt werden. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht Erler Daniel ein Auskunfts­anspruch zu. Will der Auftrag­geber nach Auftrags­erfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungs­vertrages erarbeitete oder gestaltete Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes.

Wenn diese von Dritten oder dem Auftrag­geber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiter­entwicklungen verwendet werden sollen, bedarf es zusätzlich der Einräumung des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der Auftrag­geber die Übergabe der Computer­daten (z.B. offene Dateien), erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung (ausgenommen sind Bildschirm optimierte Daten wie zB jpgs und PDFs). Die Einräumung all dieser Rechte darf von Erler Andrä nicht verwehrt werden, wenn Erler Andrä ein angemessenes Honorar, das auch den Verdienst­entgang durch Wegfall zukünftiger Aufträge berücksichtigt, geboten wird. Da der Urheber­schutz und die gesetzlich geregelte Dauer der Nutzungs­rechte über die Auftrags­dauer hinaus gelten, erlöschen Ansprüche, die sich aus Nutzungs­vereinbarungen ableiten, erst mit dem Ende der gesetzlichen Schutz­dauer und gehen auf die Rechts­nachfolger beider Vertrags­partner über.

4. LASERARBEITEN – GRAVIEREN – SCHNEIDEN – TEXTILVEREDELUNGEN ETC.

Bei Aufträgen, die die Bearbeitung von Materialien mittels Laser oder ähnlichem betreffen werden zunächst Muster angefertigt, die vom Auftrag­geber frei­zugeben sind. Die Fertigung erfolgt aufgrund des frei­gegebenen Musters, wobei die Erstellung von Mustern kosten­pflichtig ist. Material­tests werden pauschal verrechnet. Der Auftrag­geber nimmt zur Kenntnis, dass durch den Einsatz von Laser und Textilveredelungsmaschinen, ob durch gravierenl, schneiden oder besticken Veränderungen am zu behandelnden Material auftreten können. Schmauch­spuren, Material­verfärbungen, oder andere Veränderungen können auftreten, die sich auch vom Muster – abhängig vom verwendeten bzw. gelieferten Material – unterscheiden können. Diese Veränderungen beinhalten keinen Reklamations­grund und dafür übernimmt der Auftrag­nehmer keine Haftung.

5. LEISTUNG

Alle Leistungen von Erler Andrä erfolgen gegen Entgelt. Von der Leistung umfasst sind die im schriftlichen Auftrag genau fest­gelegten und definierten Leistungen. Sämtliche darüber hinaus­gehend gewünschten und allenfalls gesondert in Auftrag gegebenen Leistungen sind gesondert zu honorieren. Sollten für die Honorierung dieser Leistungen keine Verein­barungen getroffen werden, so gilt ein Stunden­satz von Euro 82,50 (exkl. gesetzlicher Mwst.) für einen Mitarbeiter und ein Stunden­satz von Euro 120,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) für eine Maschinen­stunde (jeglicher Art) als vereinbart. Informationen, notwendige Muster und technische Voraus­setzungen die für die Auftrags­erfüllung notwendig sind, sind vom Auftrag­geber unentgeltlich und zeit­gerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen der Leistungs­erfüllung, welche aufgrund des Nicht­vorhanden­seins dieser Voraus­setzungen entstehen, liegen nicht im Verantwortungs­bereich von Erler Andrä, sondern beim Auftrag­geber. Entscheidungen über vorgelegte Zwischen­ergebnisse sind prompt zu treffen. Erler Andrä ist nicht verpflichtet Teil­ausführungen eines Gesamt­auftrages auszuführen und eine Unter­brechung der Arbeit zu akzeptieren. Dem Zeit­punkt der Mitteilung von Erler Andrä an den Auftrag­geber, dass die entsprechende vereinbarte Leistung erbracht wurde und zur Übergabe an den Auftrag­geber bereit­steht, gilt als Erfüllung der beauftragten Leistung und löst die Fälligkeit des vereinbarten Honorars aus.

6. ÜBERGABE – LEISTUNGSFRIST

Erler Andrä verpflichtet sich, den Über­gabe­termin des zu schaffenden Werkes gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremd­leistungen nicht zu vertreten hat. Die Verein­barung eines Fix­geschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform. Verzögerungen in der Bereit­stellung von Unterlagen und Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Über­gabe­termine, erhebliche Unter­brechungen entbinden Erler Andrä vom vereinbarten Liefertermin.

7. HAFTUNG

Die Haftung von Erler Andrä trifft die Pflicht, den Erler Andrä erteilten Auftrag sorg­fältig und gewissen­haft zu erfüllen. Erler Andrä haftet nicht für Fehler die auf einer leichten Sorgfalts­widrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahr­lässigkeit hat Erler Andrä bis zur Höhe des Honorars (ohne Neben­kosten und Umsatz­steuer) einzustehen. Ein darüber hinaus gehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch Erler Andrä verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich Erler Andrä unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungs­rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt Erler Andrä keine Haftung. Ebenso haftet Erler Andrä nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftrag­geber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftrag­geber zumindestens angeboten wurde. Die vom Auftrag­geber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Erler Andrä unter der Annahme verwendet, dass der Auftrag­geber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Schaden­ersatz­ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungs­verletzung, Verschuldens bei Vertrags­abschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängel­folge­schadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit des Auftrag­nehmers beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen, Materials und Ähnlichem des Kunden übernimmt der Auftrag­nehmer keinerlei Haftung.

8. HONORAR UND FÄLLIGKEIT

Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Im Zweifel bzw. für Leistungen, die nicht explizit im Auftrag angeführt sind, gilt ein Mitarbeiter­stunden­satz von Euro 82,50 (exkl. gesetzlicher Mwst.) und ein Maschinen­stunden­satz von Euro 120,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) als vereinbart. Das Gesamt­honorar ist spätestens mit der durch Erler Andrä angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereit­gestellt, so sind entsprechende Honorar­teile und Neben­kosten jeweils zu diesen Zeit­punkten fällig. Bei Zahlungs­verzug gelten ab Fälligkeit 12% Zinsen p.a. als vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist Erler Andrä nicht verpflichtet weitere Leistungen bis zur Begleichung dieses aushaftenden Betrages zu erbringen.

9. AUFTRAGSDAUER – ERFÜLLUNG – KÜNDIGUNG

Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Rahmen- oder Betreuungs­verträge enden mit dem vertraglich vereinbarten Datum. Erler Andrä ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Auftrag­geber die ihm obliegende Mit­wirkungs­pflicht grob vernach­lässigt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rück­trittes und Setzen einer 14-tägigen Nachfrist voraus.

10. ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT

Für alle Streitig­keiten aus dem Vertrags­verhältnis wird die Zuständigkeit des Bezirks­gerichts Hall in Tirol vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechts­beziehung wird die Anwend­barkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.

11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.